Alleinerziehende müssen nicht Vollzeit arbeiten

17. 7. 2008 20:06 RSS: netzeitung.de 1 Mal Lesen

Müssen Mütter und Väter, die sich nach einer Trennung allein um gemeinsame Kinder kümmern, in Vollzeit arbeiten? Wann erlischt der Anspruch auf Unterhalt? Diese Fragen hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil geklärt.
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